
Informationen über die Meisterschule Konditoren
--> Informationen Meisterschule Konditoren (als PDF, zum Download)
Ziel der Ausbildung
An der Meisterschule für Konditoren werden Konditorgesellen/-innen allgemein und fachlich fortgebildet, um sie für die Ablegung der Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Stuttgart vorzubereiten und sie zur meisterhaften Ausübung ihres Berufes zu befähigen.
Beginn und Dauer
Die Lehrgänge beginnen in der Regel Mitte Dezember und dauern bis Ende Juli (ca. 25 Schulwochen).
Bildungsinhalte
Der Unterricht umfasst ca. 42 Stunden Unterricht je Woche. Hierbei werden in
Teil I – die fachpraktischen Inhalte
Teil II – die fachtheoretischen Inhalte
Teil III – die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtskundlichen Inhalte
Teil IV – die berufs- und arbeitspädagogischen Inhalte
vermittelt.
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach der "Verordnung über das Berufsbild" und über die "Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Konditorenhandwerk" und nach der "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk für die Prüfung der wirtschaftlich-rechtlichen und der Berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse".
Die Beschulung von Teil I und II findet an dreieinhalb Tagen statt; die Teile III und IV werden an den verbliebenen Tagen unterrichtet. Dies erleichtert die Teilnahme von Schülern, die bereits die Teile III und/oder IV abgelegt haben.
Anmeldung zum Schulbesuch
Das Anmeldeformular können Sie schriftlich oder mündlich (Tel.: 0711-216-570-13) über das Sekretariat (Anschrift s.u.) anfordern oder die Online-Möglichkeiten über www.hoppenlau.de (--> ANMELDUNG ) nutzen.
Sollte die einschlägige Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen sein, kann die Anmeldung zur Meisterschule frühestens nach der Zwischenprüfung erfolgen.
Zulassung zum Lehrgang
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Zulassung zur Meisterprüfung
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Region Stuttgart. Diese Zulassung wird immer ausgesprochen, wenn die rechtlichen Vorausset-zungen, wie z.B. Gesellenprüfung erfüllt sind.
Bitte beantragen Sie mit Kursbeginn bei der Handwerkskammer Region Stuttgart die Zulassung zur Meisterprüfung. Den Antrag können Sie ganz bequem online stellen unter:
https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/antrag-auf-zulassung-zur-Meisterpruefung-67,0,2038.html
Gebühren und Kosten der Handwerkskammer
Die Prüfungsgebühren für die Handwerkskammer Stuttgart sind vor der Prüfung unmittelbar an die Handwerkskammer Stuttgart zu bezahlen und werden getrennt von
dieser in Rechnung gestellt.
Die Prüfungsgebühren belaufen sich z. Zt. auf:
Teil I 300,– €
Teil II 275,– €
Teil III 150,– €
Teil IV 150,– €
Zusätzlich wird für die Abnahme der praktischen Prüfung eine Sondergebühr erhoben.
Gebühren und Kosten der Hoppenlauschule
Die Kosten für den Lehrgang betragen für Kursgebühren, Materialgeld, Lern- und
Arbeitsmittel, Kosten für Exkursionen sowie Umlage zurzeit insgesamt 2.200,00 €.
Eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € ist unverzüglich nach erfolgter Anmeldung zu leisten.
Sollten Sie von Ihrer Anmeldung zurücktreten, erhalten Sie die Anzahlung zurück.
Allerdings wird eine Verwaltungspauschale von 200,00 Euro einbehalten. Erfolgt Ihr Rücktritt 6 Monate vor Kursbeginn, wird eine Stornogebühr von
400,00 Euro erhoben, die mit Ihrer Anzahlung verrechnet wird.
Den Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrages entnehmen Sie Ihrem Einladungsschreiben.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft beschaffen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen grundsätzlich selbst. Anschriften von Unterkünften / Wohnheimen geben wir bei Bedarf an gemeldete Lehrgangsteilnehmer weiter. Das Mittagessen kann in der Mensa der Universität Stuttgart eingenommen werden.
Finanzielle Förderung
Für die Fortbildungen an der Schule können Anträge auf Gewährung von Leistungen und Beihilfen gestellt werden. Da die Vorschriften über die Förderungsbedingungen wechseln können, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Schuleintritt über die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten (z. B. unter www.meister-bafoeg.info ).
Begabtenförderung
Schüler unter 25 Jahren (zum Maßnahmebeginn) können eine Begabtenförderung erhalten, wenn die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden wurde oder bei einem überregionalen berufl. Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat oder besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an die Handwerkskammer Region Stuttgart 0711/1657-248.
Anschrift:
Gewerbliche Schule Im Hoppenlau
Meisterschule Konditoren
Rosenbergstr. 17
D-70176 Stuttgart
Tel. +49-711-216-570-13
Fax +49-711-216-570-20
E-Mail: gsih@hoppenlau.de
WEB: http://www.hoppenlau.de