
Ausbildungsrahmenplan ...
... für Friseurinnen und Friseure
Die Inhalte (Tätigkeiten, Fertigkeiten) der betrieblichen Ausbildung (Salon) sind im Ausbildungsrahmenplan (ARP) beschrieben und erläutert.
Es handelt sich dabei nicht um Normen, sondern um frei verwendbare Handreichungen für den Betrieb.
Der Ausbildungsrahmenplan gliedert sich in zwei Teile:
- Berufliche Grundbildung und
- Berufliche Fachbildung
Aus dem Ausbildungsrahmenplan ergibt sich das Ausbildungsberufsbild für Friseurinnen und Friseure, das im Berufsfeld Körperpflege eingebunden ist.
Der Ausbildungsrahmenplan ist bei der zuständigen Handwerkskammer erhältlich.